Kosten und Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Praxis rechnet wie Sie es von Arztbesuchen her kennen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Es entstehen Ihnen hierbei keine weiteren Kosten.
Hierzu benötigen wir lediglich zu Quartalsbeginn Ihre Versichertenkarte.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen ebenso wie Beihilfestellen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Der Umfang der Erstattungsmöglichkeiten ist jedoch von den tariflichen Vereinbarungen mit Ihrer Krankenversicherung abhängig.
Fragen Sie daher vor Beginn einer Verhaltenstherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach.
Bei der Umsetzung helfen wir Ihnen gern und erstellen den entsprechenden Bericht für den Gutachter.
Unser Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Kosten differieren je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen bei der Ausführung
für jede Therapiestunde (50 Minuten) zwischen € 131,15 und € 153,00.
Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie sich um keine Formalitäten kümmern und die Behandlung kann ohne Rückmeldung an Ihre Krankenkasse beginnen. Die Kosten richten sich hierbei ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es besteht zudem in der Regel die Möglichkeit, die Therapiekosten als “außergewöhnliche Belastungen” von der Steuer abzusetzen.
Weitere Kostenträger
Wir kooperieren neben den oben genannten auch mit weiteren Kostenträgern wie Bundeswehr, Bundespolizei, kommunaler Unfallversicherung oder staatlichen Kostenträgern (z.B. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).
Die Rahmenbedingungen sind hier überwiegend analog gesetzlich Versicherten.